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   OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11   

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https://dejure.org/2012,1555
OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11 (https://dejure.org/2012,1555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 11 LB 97/11 (https://dejure.org/2012,1555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 (https://dejure.org/2012,1555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unionsrechtlicher Schutz ist herkunftslandbezogen - nationaler Schutz ist zielstaatsbezogen; Gewährung subsidiären Schutzes für einen Palästinenser aus dem Gazastreifen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 2 AufenthG; § 60 Abs. 3 AufenthG; § 60 Abs. 5 AufenthG; § 60 Abs. 7 S. 1, 2 AufenthG
    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 S. 2 AufenthG und zielstaatsbezogene Prüfung bei nationalem Schutz nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG; Palästinensisches Autonomiegebiet als Herkunftsstaat eines aus dem Gazastreifen stammenden ...

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2 , 3 oder 7 S. 2 AufenthG und zielstaatsbezogene Prüfung bei nationalem Schutz nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG; Palästinensisches Autonomiegebiet als Herkunftsstaat eines aus dem Gazastreifen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 S. 2 AufenthG und zielstaatsbezogene Prüfung bei nationalem Schutz nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG; Palästinensisches Autonomiegebiet als Herkunftsstaat eines aus dem Gazastreifen stammenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 367
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Möglich sind aber auch solche persönlichen Umstände, aufgrund derer der Antragsteller als Zivilperson zusätzlich der Gefahr gezielter Gewaltakte - etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit - ausgesetzt ist, sofern deswegen nicht bereits die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N., sowie v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - juris, Rn. 33).

    Dazu ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - a. a. O., Rn. 33, sowie Urt. v. 14.7.2009 - 10 C 9/08 -, juris, Leitsatz 1b).

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - a. a. O., Rn. 33, m. w. N.).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Art. 3 EMRK setzt für die Schutzgewährung vor einer Abschiebung wiederum u. a. in den Fällen, in denen sich der Betroffene auf eine Situation genereller Gewalt bzw. Unsicherheit im Zielstaat beruft, eine Extremsituation voraus, in der allein schon auf Grund der bloßen Anwesenheit nach den gegenwärtigen Verhältnissen die beachtliche Wahrscheinlichkeit ("real risk") einer Misshandlungsgefahr besteht (vgl. EGMR, Entscheidung vom 28.6.2011 - 8319/07 und 11449/07 - Nrn. 212- 219).

    Die dazu erforderliche Gefahrendichte bemisst sich bei bewaffneten Unruhen im Zielstaat der Abschiebung wiederum u. a. nach den Gefahren, die sich aus den (verbreiteten) Kampfmethoden der Konfliktparteien für die Zivilbevölkerung ergeben, der Intensität und Ausdehnung des Konflikts sowie schließlich der auf Grund der Kampfhandlungen getöteten, verletzten und vertriebenen Zivilpersonen (vgl. EGMR, Entscheidung v. 28.6.2011, a. a. O., Nr. 241).

  • BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10

    Abschiebungsschutz; Zielstaat der Abschiebung; konkrete und allgemeine Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat insoweit folgt, geklärt, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vormals nach § 51 Abs. 1 AuslG) nicht hinsichtlich einzelner Staaten teilbar ist, anderes hingegen für die Gewährung subsidiären nationalen Abschiebungsschutzes nach vormals § 53 AuslG gilt, über den isoliert bezogen auf einen einzelnen Abschiebezielstaat entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.6.2010 - 10 B 8/10 -, juris, Rn. 5; Urt. v. 12.4.2005 - 1 C 4/04 -, juris, Rn. 12).

    Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (vgl. zum folgenden BVerwG, Beschl. v. 17.6.2010, a. a. O., Rn. 4 und 7, m. w. N.).

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 18.10

    Anspruch eines afghanischen Staatsangehörigen auf Abschiebungsschutz wegen ihm in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist danach das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris, Rn. 9: "Der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 ff. der Richtlinie 2004/83/EG setzt die Gefahr eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland, d.h. im Staat oder in den Staaten der Staatsangehörigkeit des Betroffenen [vgl. Art. 2 Buchst. e und k der Richtlinie] voraus", sowie Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, 198 ff., juris, Rn. 11:" die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG bilden einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil"; vgl. nunmehr aber auch Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, juris, Rn. 16: "Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist").

    Aus demselben Grund - mangels Einlegung von Rechtsmitteln - ist vorliegend im Berufungsverfahren auch nicht zu klären, ob die Abschiebungsandrohung - wie vom Verwaltungsgericht stillschweigend angenommen - im Übrigen trotz Aufhebung der konkreten Zielstaatsbestimmung allgemein oder jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem ein (sonstiger) aufnahmebereiter Staat nicht zu erkennen ist, materiellrechtlich Bestand hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.2011 - 10 C 23/10 -, a. a. O., Rn. 19, v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, a. a. O., Rn. 12, Beschl. v. 26.10.2009 - 10 B 16/09 -, juris, Rn. 2, sowie Urt. v. 25.7.2000 - 9 C 42/99 -, juris, Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 26.10.2009 - 10 B 16.09

    Asyl; Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Wird diesem Verpflichtungsbegehren im Berufungsverfahren - wie hier aus den unter Ziffer 1 folgenden Gründen - nicht entsprochen, so ist weiterhin über den Hilfsantrag des Klägers auf Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes jedenfalls auf der Grundlage der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.10.2009 - 10 B 16/09 -, juris, Rn. 4, m. w. N.), und zwar hinsichtlich des "Gazastreifens", wobei diese vom Kläger angeführte "Staats- bzw. Gebietsbezeichnung" nach § 88 VwGO sachgerecht so auszulegen ist, dass damit der Staat bzw. Hoheitsträger gemeint ist, dem völkerrechtlich der "Gazastreifen" zuzurechnen ist (vgl. nachfolgend unter Ziffer 2).

    Aus demselben Grund - mangels Einlegung von Rechtsmitteln - ist vorliegend im Berufungsverfahren auch nicht zu klären, ob die Abschiebungsandrohung - wie vom Verwaltungsgericht stillschweigend angenommen - im Übrigen trotz Aufhebung der konkreten Zielstaatsbestimmung allgemein oder jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem ein (sonstiger) aufnahmebereiter Staat nicht zu erkennen ist, materiellrechtlich Bestand hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.2011 - 10 C 23/10 -, a. a. O., Rn. 19, v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, a. a. O., Rn. 12, Beschl. v. 26.10.2009 - 10 B 16/09 -, juris, Rn. 2, sowie Urt. v. 25.7.2000 - 9 C 42/99 -, juris, Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist danach das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris, Rn. 9: "Der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 ff. der Richtlinie 2004/83/EG setzt die Gefahr eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland, d.h. im Staat oder in den Staaten der Staatsangehörigkeit des Betroffenen [vgl. Art. 2 Buchst. e und k der Richtlinie] voraus", sowie Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, 198 ff., juris, Rn. 11:" die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG bilden einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil"; vgl. nunmehr aber auch Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, juris, Rn. 16: "Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist").

    § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG setzt - wie die dadurch umgesetzte Vorschrift des Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie - einen internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikt voraus (zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, a. a. O., Rn. 19, 22 ff.).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist danach das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris, Rn. 9: "Der Anspruch auf subsidiären Schutz nach Art. 15 ff. der Richtlinie 2004/83/EG setzt die Gefahr eines ernsthaften Schadens im Herkunftsland, d.h. im Staat oder in den Staaten der Staatsangehörigkeit des Betroffenen [vgl. Art. 2 Buchst. e und k der Richtlinie] voraus", sowie Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, 198 ff., juris, Rn. 11:" die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG bilden einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil"; vgl. nunmehr aber auch Urt. v. 8.9.2011 - 10 C 18/10 -, juris, Rn. 16: "Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist").

    Denn ein solches besteht im Hinblick auf die Folgen für den aufenthaltsrechtlichen Status des betroffenen Ausländers nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG grundsätzlich auch dann, wenn dem Ausländer - wie hier ggf. dem Kläger - eine Ausreise in den maßgeblichen Herkunfts- oder Zielstaat gegenwärtig und auf absehbare Zeit unmöglich ist, es sei denn, ihm steht eine zumutbare Ausreisemöglichkeit in einen Drittstaat zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 -, a. a. O, Rn. 13); die letztgenannte Möglichkeit besteht für den Kläger (etwa nach Israel oder in die Ukraine) gerade nicht.

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Art. 5 EMRK schützt schließlich nur vor einer krassen Verletzung im Abschiebezielstaat, etwa bei einer gezielten jahrelangen Inhaftierung ohne Anklage oder auf Grund eines ersichtlich unfairen Prozesses (EGMR, Entscheidung v. 17.1.2012 - 8139/09 -, Nr. 233).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Da danach - wie folgend im Einzelnen dargelegt wird - die erforderliche Gefahrendichte im Gazastreifen als maßgebliche (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, a. a. O., Rn. 16, m. w. N.) Heimatregion des Klägers (und auch im übrigen Autonomiegebiet) nicht annähernd erreicht wird, greift auch die Kritik, dass eine generell exakte Bestimmung dieser Schwelle nicht möglich sei (vgl. nunmehr aber BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, a. a. O., Rn. 23 f.: ein Verhältnis von 1: 800 reicht nicht annähernd aus, sowie lediglich ergänzend das weitere, noch nicht in juris veröffentlichte Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 11/10 -, Rn. 20 f., zu einem Verhältnis von 1: 1.000), vorliegend nicht durch.
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 -, juris, Rn. 3, m. w. N.).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

  • BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07

    Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Erlasslage,

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03

    Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel;

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

  • BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03

    D (A), Libanon, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

  • EGMR, 20.12.2011 - 48839/09

    J.H. v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 02.01.2012 - 10 B 43.11

    Auslegung des unionsrechtlichen Abschiebungsverbots bzgl. eines turkmenischen

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 4.04

    Klageantrag, Zielstaat, Streitgegenstand, Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

  • EGMR, 02.03.2010 - 61498/08

    AL-SAADOON AND MUFDHI v. THE UNITED KINGDOM

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Eine Abschichtung der einzelnen nationalen Abschiebungsverbote im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ist daher nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319, Rdnr. 17; Nds. OVG, Urteil vom 26.01.2012 - 11 LB 97/11 - InfAuslR 2012, 149, Rdnr. 23 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Der für die Beurteilung der Gefahr einer Fehlbehandlung erforderliche Gefahrengrad bemisst sich bei bewaffneten Unruhen im Abschiebungszielstaat u. a. nach den Gefahren, die sich aus den (verbreiteten) Kampfmethoden der Konfliktparteien für die Zivilbevölkerung ergeben, der Intensität und Ausdehnung des Konflikts sowie schließlich der auf Grund der Kampfhandlungen getöteten, verletzten und vertriebenen Zivilpersonen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011 - 8319/07 und 11449/07 [Sufi and Elmi v. The United Kingdom] - HUDOC Rn. 241; s. a. EGMR, Urteil vom 29.1.2013 - 60367/10 [S. H. H. v. The United Kingdom] - HUDOC Rn. 91; s. a. Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 8 LC 99/17

    Teilautonomer Hoheitsträger als Zielstaat der Abschiebung; Zielstaatsbestimmung

    Es ist nicht ersichtlich, dass eine Abschiebung in ein anderes Gebiet beabsichtigt ist (vgl. zu den Schwierigkeiten der exakten Bezeichnung des Herkunftsgebietes des Klägers Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 -, InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Diese werden nicht als unabhängiger Staat, sondern lediglich als autonome politische Einheit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde als Vertretung angesehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788, juris Rn. 9; Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 -, InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 31 ff. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.2.1989 - 18 A 858/87 -, NVwZ 1989, 790, juris Rn. 47; VG Augsburg, Urt. v. 6.9.2016, Au 6 K 16.30973 -, juris Rn. 32).

    Die weite Auslegung des Begriffs des Staats findet Anwendung auch für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit im Rahmen des subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.1.2012, InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 24 f.).

  • VG Düsseldorf, 25.04.2013 - 21 K 4431/11

    Gaza-Streifen; Gazastreifen; Israel ; Illegale Ausreis; Ausreise ; illegal;

    vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris sowie VG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2011- 7 A 4031/10 -.

    Unterstellt, der Gazastreifen ist - obwohl ein neuer Palästinenserstaat noch nicht entstanden ist - als autonomes staatsfreies, jedoch "staatsähnliches" Gebiet anzusehen, in dem die Hamas das Gewaltmonopol besitzt und in dem der Hamas asylerhebliche Verfolgungsfähigkeit hinsichtlich der in ihrem Gebiet aufhältigen Bevölkerung beizumessen ist, vgl. dazu VG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2011 - 7 A 4031710 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris, so führt auch dies vorliegend nicht zu einem Asylanspruch des Klägers.

    Es kann an dieser Stelle offen bleiben, ob Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG hinsichtlich des Staates Israel oder lediglich hinsichtlich des Gazastreifens zu prüfen sind, vgl. dazu vgl. dazu VG Hannover, Urteil vom 11. Januar 2011 - 7 A 4031710 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris.

    Das OVG Lüneburg hat insoweit mit Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Der für die Beurteilung der Gefahr einer Fehlbehandlung erforderliche Gefahrengrad bemisst sich bei bewaffneten Unruhen im Abschiebungszielstaat u. a. nach den Gefahren, die sich aus den (verbreiteten) Kampfmethoden der Konfliktparteien für die Zivilbevölkerung ergeben, der Intensität und Ausdehnung des Konflikts sowie schließlich der auf Grund der Kampfhandlungen getöteten, verletzten und vertriebenen Zivilpersonen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 241; s. a. EGMR, Urteil vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 91; s. a. Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

    Der für die Beurteilung der Gefahr einer Fehlbehandlung erforderliche Gefahrengrad bemisst sich bei bewaffneten Unruhen im Abschiebungszielstaat u. a. nach den Gefahren, die sich aus den (verbreiteten) Kampfmethoden der Konfliktparteien für die Zivilbevölkerung ergeben, der Intensität und Ausdehnung des Konflikts sowie schließlich der auf Grund der Kampfhandlungen getöteten, verletzten und vertriebenen Zivilpersonen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.6.2011, a. a. O., Rn. 241; s. a. EGMR, Urteil vom 29.1.2013, a. a. O., Rn. 91; s. a. Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris Rn. 55).
  • VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15

    Abschiebungsandrohung; Palästina; Palästinensische Autonomiegebiete;

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Palästinensischen Autonomiegebiete kein Staat im völkerrechtlichen Sinne sind (Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 26.01.2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rz. 31 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., Rz. 24) ist einheitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit nach Maßgabe des subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes auf der Grundlage der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG das Herkunftsland im Sinne des Art. 2 k Qualifikationsrichtlinie, d.h. das Land oder die Länder der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des früheren gewöhnlichen Aufenthalts.

    Herkunftsstaat ist demnach "der Staat oder der Hoheitsträger, dem das Herkunftsland des Betroffenen völkerrechtlich zuzuordnen ist" (Nds. OVG, Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., Rz. 25).

  • VG München, 02.02.2017 - M 17 K 16.34939

    Unbegründeter Asylantrag einer palästinensischen Familie aus dem Gazastreifen

    Unterstellt, der Gazastreifen ist - obwohl ein neuer Palästinenserstaat noch nicht entstanden ist - als autonomes staatsfreies, jedoch "staatsähnliches" Gebiet anzusehen, in dem die Hamas das Gewaltmonopol besitzt und in dem der Hamas asylerhebliche Verfolgungsfähigkeit hinsichtlich der in ihrem Gebiet aufhältigen Bevölke rung beizumessen ist (vgl. dazu VG Hannover, U.v. 11.01.2011 - 7 A 4031710; OVG Nds, U.v. 26.01.2012 - 11 LB 97/11 - juris), so führt auch dies vorliegend nicht zu einem Flüchtlingsanspruch der Kläger (VG Düsseldorf, U.v. 25.04.2013 - 21 K 4431/11.A - juris Rn. 53ff.).

    Die insoweit vorrangig in Betracht kommenden Auseinandersetzungen zwischen der den Gazastreifen dominierenden Hamas sowie gemäßigteren palästinensischen Organisationen, insbesondere der Fatah sind jedenfalls im Gazastreifen nach Abschluss des Versöhnungsabkommens (vgl. dazu etwa, FR v. 14.5.2011, SZ v. 29.4.2011, ICG v. 20.7.2011 sowie "Die Zeit (online)" v. 25.11.2011) weitgehend eingestellt (so bereits OVG Nds, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - juris); im Juni 2014 einigten sich Fatah, Hamas und weitere palästinensische Fraktionen auf eine nationale Einheitsregierung aus parteiungebundenen Ministern (VG Düsseldorf, U.v. 12.4.2016 - 17 K 5235/15.A - juris; FAZ v. 8.12.2015; amnesty international report 2015 Palästina, https: ...www.amnesty.de/jahresbericht/2015/pa-laestina).

  • VG Würzburg, 01.09.2022 - W 7 K 22.30371

    Asylverfahren von Familienangehörigen mit afghanischer und kasachischer

    Andererseits schließt namentlich die Möglichkeit, Schutz im Staat der (zweiten) Staatsangehörigkeit zu finden, einen Anspruch auf asylrechtlichen Abschiebungsschutz bzw. die Zuerkennung internationalen Schutzes aus (BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13.07 - EZAR NF 69 Nr. 2 Rn. 3 ff.; U.v. 8.2.2005 - 1 C 29.03 - NVwZ 2005, 1087, 1088 f.; NdsOVG, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - EZAR NF 69 Nr. 15 Rn. 2; Pietzsch in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 34. Edition, Stand: 1.1.2022, § 34 AsylG Rn. 31c; Kerstin Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 34 AsylVfG Rn. 24; jeweils m.w.N.).

    Die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich des Herkunftsstaats ist anders als bei der Prüfung des asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Asylbewerber Schutz in einem anderen Staat finden kann, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt (BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13.07 - EZAR NF 69 Nr. 2 Rn. 3 ff.; NdsOVG, U.v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 - EZAR NF 69 Nr. 15 Rn. 2; Pietzsch in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 34. Edition, Stand: 1.1.2022, § 34 AsylG Rn. 31c; Kerstin Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 34 AsylVfG Rn. 24; jeweils m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 17 K 5235/15

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Palästinensers aufgrund der Möglichkeit des

    Es ist daher ebensowenig erkennbar, die Lage in der Herkunftsregion des Klägers wiese einen so hohen Gefahrengrad auf, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre oder gar, wie der Kläger vermutet, getötet werden könnte, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 -, juris Rn. 13ff. -zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG-; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris.

    Ebenso ist der Hilfsantrag auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG unbegründet, vgl. insoweit jeweils die Ausführungen unter A. III., vgl. zudem OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -, juris Rn. 38ff, 53ff.

  • VG München, 02.02.2017 - M 17 K 16.34829

    Schutzersuchen eines staatenlosen Palästinensers

  • VG Düsseldorf, 16.04.2019 - 17 K 10529/17
  • VG München, 06.10.2017 - M 17 K 17.38250

    Erfolglose Asylklage eines staatenlosen Palästinensers aus den Autonomiegebieten

  • VG Magdeburg, 17.10.2018 - 8 B 183/18

    Asyl: Abschiebungsandrohung in das palästinensische Autonomiegebiet; Verfolgung

  • VG Berlin, 28.07.2017 - 34 K 254.13

    Abschiebung eines Palästinensers aus dem Gazastreifen

  • VG Düsseldorf, 26.11.2012 - 27 L 2201/12

    Roma Mazedonien Asylantrag Passentzug Strafbarkeit Ausreise Beschränkung

  • VG Augsburg, 05.09.2018 - Au 6 K 17.32752

    Prüfungsmaßstäbe von internationalem und nationalem Schutz bei Staatenlosen

  • VG Augsburg, 25.10.2018 - Au 6 K 17.33115

    Keine Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers mit gewöhnlichem Aufenthalt in

  • VG Stuttgart, 28.05.2014 - A 12 K 4301/12

    Asylverfahren - Roma aus Serbien, hier: psychische Erkrankung

  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

  • VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10

    Ahmadi; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung; Pakistan

  • VG München, 26.10.2016 - M 17 K 15.31601

    Das Erfordernis der persönlichen Anhörung zum Verfolgungsschicksal in einem

  • VG Hamburg, 06.03.2015 - 5 AE 270/15

    Serbien; sicherer Herkunftsstaat; Roma; Freizügigkeit; Rechtsschutz; VG

  • VG Münster, 02.05.2013 - 6 K 2710/12

    Krankheit, Roma, Mazedonien, medizinische Versorgung, Sozialleistungen, Verlust

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2013 - 11 LA 68/13

    Einreisemöglichkeit für palästinensische Volkszugehörige aus dem Gazastreifen

  • VG München, 08.12.2014 - M 24 S 14.31103

    Asylrecht (Mazedonien)

  • VG München, 22.06.2017 - M 17 S 17.43925

    Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in den palästinensischen

  • VG Stuttgart, 28.05.2014 - 12 K 4301/12

    Berücksichtigung einer Zugehörigkeit zu den Roma sowie psychiatrischer

  • VG München, 29.07.2013 - M 24 S 13.30657

    Herkunftsland: Mazedonien

  • VG München, 29.07.2013 - M 24 S 13.30683

    Herkunftsland: Mazedonien

  • VG Bayreuth, 22.04.2021 - B 3 K 20.30472

    Vereinigte Staaten: Klageabweisung für in den USA geborenen Jungen; aus Jordanien

  • VG Saarlouis, 26.08.2019 - 3 K 71/18

    Zur Frage des Abschiebeschutzes von Palästinensern aus dem Westjordanland (im

  • VG Bayreuth, 28.11.2017 - B 3 K 17.32895

    Unbegründeter Asylantrag staatenloser Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

  • VG Berlin, 22.06.2017 - 34 K 254.13

    Anerkennung eines staatenlosen Ausländers aus Palästina als Flüchtling;

  • VG München, 30.06.2022 - M 17 K 17.41910

    Voraussetzungen der Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen

  • VG München, 16.01.2014 - M 24 K 13.30752

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage; Auslegung des Klageantrags nach

  • VG München, 21.06.2013 - M 24 K 13.30149

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG München, 04.06.2013 - M 24 S 13.30431

    Herkunftsland: Mazedonien

  • VG München, 25.03.2013 - M 24 K 12.30893

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG München, 20.03.2013 - M 24 S 13.30150

    Herkunftsland: Mazedonien; Als offensichtlich unbegründet abgelehnter Asylantrag;

  • VG München, 08.04.2016 - M 17 S 15.31602

    Erfordernis einer persönlichen Anhörung bei einem Zweitantrag im Asylverfahren

  • VG München, 23.10.2013 - M 24 S 13.31033

    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen

  • VG München, 07.08.2013 - M 24 S 13.30721

    Herkunftsland: Mazedonien

  • VG München, 18.03.2013 - M 24 K 12.30774

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG München, 06.03.2013 - M 24 K 12.30740

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG München, 06.03.2013 - M 24 K 12.30753

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG Münster, 28.06.2012 - 8 K 94/12

    Voraussetzungen für eine Erstreckung des § 60 Abs. 5 AufenthG auf das 1.

  • VG Trier, 12.06.2014 - 2 L 978/14
  • VG Frankfurt/Main, 27.03.2014 - 1 L 881/14
  • VG München, 07.06.2013 - M 24 K 12.30618

    Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzbedürfnisses wegen Fiktion der Rücknahme des

  • VG München, 22.03.2013 - M 24 K 12.30730

    Asylrecht (Mazedonien); erfolglose Klage

  • VG Halle, 28.02.2019 - 7 A 49/17

    Gaza, Hamas, Palästinensische Gebiete, Palästinenser, politische Verfolgung,

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